Liebe GNBF e. V. - Mitglieder,
vor kurzem kam es im Zusammenhang mit einer unangekündigten Anti-Doping-Trainingskontrolle unter der Federführung des Instituts GQS und der anschließenden Analyse der Urinprobe des Athleten durch das in Kreischa ansässige WADA akkreditierte Partner-Labor der GNBF e. V. zu einem positiven Dopingtest innerhalb der Gruppe S 4.2 der Anti-Östrogenen Substanzen in der WADA-Liste der verbotenen Substanzen.
In diesem Zusammenhang noch einmal der dringende Hinweis an alle Athlet:innen, sich vor der Anwendung eines Medikaments oder eines Nahrungsergänzungsmittels zu vergewissern, dass diese NICHT auf der GNBF e. V. Verbotsliste stehen oder gegebenenfalls eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Unwissenheit oder Nachlässigkeit schützt hier nicht vor den Sanktionen (z. B. lebenslange Sperre) welche die GNBF e. V. aufgrund eines positiven Dopingtests gegenüber dem Athleten/der Athletin ausspricht.
Mit sportlichen Grüßen
und besten Wünschen für das Training,
Berend Breitenstein
GNBF Präsident
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