Zusammenarbeit GNBF e.V. und WADA


Die Zusammenarbeit zwischen der WADA und der GNBF e.V. ist nun auch nach außen hin sichtbar und belegt offiziell die Seriösität  der Anti-Doping-Politik der GNBF e.V.

 

Nachfolgend der frisch veröffentlichte Report mit Link zum Jahresbericht der WADA für 2015. Da hier auch die GNBF e.V explizit aufgeführt wurde (Seite 24), ist der Bericht ein schönes Zeugnis dafür, dass sich die GNBF e. V im System der WADA bewegt und alle Tests sogar in den Jahresbericht der WADA einfließen!

 

Montreal, 3 April 2017 – The World Anti-Doping Agency (WADA) published its third annual Anti-Doping Rule Violations (ADRVs) Report today. Anti-Doping Rule Violations (ADRVs) Report

 

Als Voraussetzung zur Nennung der GNBF e.V. im Jahresbericht der WADA sind folgende Bedingungen erforderlich, welche nicht zuletzt durch die professionelle Zusammenarbeit der GNBF e.V. mit dem Institut Global Quality Sports (www.gqs-antidoping.de) erfüllt werden:

 

·                  Jede Urin- und Blutprobe, die weltweit in einem WADA-akkreditierten Labor analysiert worden ist, wird anonym mittels der Probennummer in ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) eingetragen. So geschieht dies auch mit den Proben, die GQS im Auftrag der GNBF e.V. sammelt und entweder im Labor in Kreischa oder Köln einliefert. 

 

·                  Eine Probe, mit einem auffälligen Befund ("Adverse Finding") die auf Grundlage des WADA-Codes eingesammelt und einem entsprechenden Labor zugeführt wurde, kann nicht vorsätzlich oder unbewusst untergehen. Nicht jeder "Adverse Finding" muss zwingend ein Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen sein ("Anti Doping Rule Violation - ADRV") sein, beispielsweise bei medizinischen Ausnahmegenehmigungen.

 

·                  Neben Adverse Findings können auch die Anwendung oder die versuchte Anwendung oder die Vorbereitung von verbotenen Methoden (z.B. Infusionen außerhalb des Krankenhauses), ebenso wie Kontrollverweigerungen Antidopingverstöße sein.

 

·                  Grundlage einer Dopingkontrolle nach dem WADA-Code ist  immer, dass die Kontrolle unangekündigt stattgefunden hat, die Proben in der Kontrolle manipulationsfrei genommen wurden, korrekt versiegelt, dokumentiert und nachvollziehbar transportiert und einem WADA-akkreditierten Labor anonym zur Analyse überlassen wurden.      

Download
Anti-Doping Rule Violations (ADRVs) Report
2015_adrvs_report_web_release_0.pdf
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